Diese Fertigungs- und Lieferungstoleranzen sind für die Herstellung aller Gitterroste nach folgender Maßfestlegung einzuhalten:
– für Tragstäbe ≤ 100 mm x 5 mm,
– Maschenteilung maximal 68 mm und minimal 11 mm,
– Rostgröße maximal 2,0 m2, wobei ein Seitenmaß, nicht größer als 2000 mm sein darf.
Die spezifischen, zulässigen Toleranzen für Schweißpressroste können Sie jederzeit in der RAL-GZ 638 nachlesen.
a = max. 0,0025 · s
© Gütesicherung RAL-GZ 638, Anlage 1
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